§ 1 Allgemeines & Geltungsbereich
(1) Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der RO Elektro-und Möbelhandel GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Verkäufer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend „Käufer“) schließt.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Geschäftsbedingungen des Käufers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
(4) Belieferungen erfolgen grundsätzlich nur an Kunden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie der Europäischen Union (EU). Lieferungen in Nicht-EU-Länder (Drittstaaten) erfolgen ausschließlich nach individueller Prüfung und schriftlicher Sondervereinbarung.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss & Unterlagen
(1) Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch Auslieferung der Ware zustande.
(3) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Maßen und sonstigen Unterlagen behält sich der Verkäufer das Eigentum und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
§ 3 Preise & Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs-und Lieferungsumfang. Die Preise verstehen sich in Euro netto ab Lager zzgl. Verpackung,
gesetzlicher Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
(2) Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf das angegebene Geschäftskonto zu zahlen.
(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet (§ 288 Abs. 2 BGB). Der Verkäufer behält sich den Nachweis eines höheren Verzugsschadens sowie die Geltendmachung der gesetzlichen Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB) vor.
(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 4 Lieferung, Gefahrübergang & Verpackung
(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager (EXW gemäß Incoterms 2020), wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über (§ 447 BGB).
(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
(4) Bei Elektrogeräten und Möbeln behält sich der Verkäufer handelsübliche sowie zumutbare Farb-, Material-, Holzmaserungs-und Strukturabweichungen vor.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Er tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
(3) Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Käufer vor vollständiger Bezahlung nicht gestattet. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen.
§ 6 Untersuchungs-und Rügepflicht & Gewährleistung
(1) Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs-und Rügepflichten (§ 377 HGB) ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Ware ist unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und offensichtliche Mängel sind dem
Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Empfang, schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
(2) Bei mangelhafter Ware leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers.
§ 7 Haftungsbeschränkung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung the Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.
§ 8 Anwendbares Recht & Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Verkäufers (Jüterbog).